Sprachstand
Sprachstandserhebung vor Einschulung in Bayern
Diese Sprachstandserhebung ist Teil des Gesetzes zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung, das am 17. Dezember 2024 in Kraft trat.
Die Grundschulen erheben den Sprachstand 1,5 Jahre vor der Einschulung durch ein Sprachscreening.
Die Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist für alle Kinder verpflichtend. Ausnahmen von der Pflicht zur Teilnahme sind möglich, wenn eine schriftliche Erklärung einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung oder einer Schulvorbereitenden Einrichtung vorliegt, die bestätigt, dass das Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.
Die Erhebung des Sprachstandes soll sicherstellen, dass alle Kinder rechtzeitig vor der Einschulung ihre Sprachentwicklung und -fähigkeiten erfasst werden, um gezielte Fördermaßnahmen einleiten zu können.
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