Tel.: 089/6155910
Grundschule
Unterhaching
an der Jahnstraße

Übertritt

Übertrittsregelung

1. Beratung:

Informationsveranstaltungen

In den Jahrgangsstufen 3 und 4 führt die Grundschule Informationsveranstaltungen zur Wahl des schulischen Bildungsweges und zum Übertrittsverfahren durch.

Corona-bedingt werden Ihnen dieses Jahr die Informationen per Präsentation zur Verfügung gestellt:

Übertritt an weiterführende Schulen

Schriften zur Schullaufbahnberatung:

  • „ Handreichung zur Gestaltung von Informationsveranstaltungen“ (ISB)
  • „ Handreichung zur Zusammenarbeit von Grund- und Mittelschule“
  • Broschüre: „Welche Schule ist die richtige?“
  • Faltblätter des Staatsministeriums über die einzelnen Schularten über die Staatlichen Schulämter erhältlich

Einzelberatung.

Den Erziehungsberechtigen bieten wir außerdem eine eingehende Beratung an.

Grundsatz: Für jedes Kind die Schule, die seinen Anlagen und Fähigkeiten am besten entspricht.

Die gesamte Übertrittsphase wird durch eine umfassende Beratung begleitet. Durch die Einführung von Richtzahlen für Probearbeiten, die vorherige Bekanntgabe von Prüfungsterminen und die Ausweisung von Lernphasen ohne Probearbeiten für das jeweilige Fach wird der Leistungsdruck in der 4. Klasse reduziert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de

STMUK_Der_beste_Bildungsweg_fuer_mein_Kind_2021

2. Übertrittszeugnis:

Alle Schüler der vierten Klasse erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Es enthält eine Note in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht und eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung.

Die Eignung wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt.

 

3. Übertrittsbedingungen:

Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt.

Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt.

Für Schüler und Schülerinnen mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums oder der Realschule setzt für Schülerinnen und Schüler voraus, dass die Schüler oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.“

Probeunterricht:

Kinder, die für die gewünschte Schulart keine Empfehlung erhalten haben, können unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten, am Probeunterricht dieser weiterführenden Schule teilnehmen. Der Probeunterricht findet Anfang Mai statt. Er dauert grundsätzlich drei Tage. Er wird durchgeführt auf der Grundlage der Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe und orientiert sich an der Aufgabe der angestrebten Schule. Er umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben. Der Probeunterricht in Deutsch und Mathematik ist bestanden, wenn in einem Fach (D oder M) mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.

Letztverantwortliche Entscheidung liegt bei den Eltern. Bis zu einer Notengrenze von jeweils 4 in D und M im Probeunterricht können die Eltern ihr Kind eigenverantwortlich auf die vorgesehene Schulart schicken.

Nicht bestandener Probeunterricht:

Schüler mit Notendurchschnitt 3,00 und schlechter im Übertrittszeugnis die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, können dann in die Realschule übertreten, wenn sie erfolgreich an einem Probeunterricht für die Realschule teilgenommen haben. Die Erziehungsberechtigten dieser Schüler, die den Übertritt an die Realschule wünschen, melden ihre Kinder im Juni an der Realschule an.

Für diese Schüler findet ein Probeunterricht an der Realschule zum Nachtermin „möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien“ statt.